Senat

Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Uni. Er besteht aus drei studentischen Mitgliedern, fünf Uni-Mitarbeiter*innenn und neun Professor*innen. Den Vorsitz hat der Uni-Präsident. Sie verabschieden die Prüfungsordnungen und berufen Professor*innen. Die drei Vertreter*innen für die Studierendenschaft werden bei der Hochschulwahl direkt durch die Studierenden gewählt.

 

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